Nachmeldung von Jugendmannschaften
Eine Jugendmannschaft kann unter folgenden Voraussetzungen erst ab Beginn der Rückrunde am Spielbetrieb einer Staffel teilnehmen:
- Meldung der Mannschaft (Alters- und gewünschte Spielklasse) bis zum 15.11. an den Sportwart;
- in einer Staffel dieser Altersklasse ist ein Spielpartner als „spielfrei“ festgelegt bzw. durch den Rückzug einer Mannschaft „spielfrei“ geworden. Je Jugendstaffel wird zunächst nur höchstens eine Nachmeldung zugelassen;
- der Beginn der Teilnahme am Spielbetrieb wird durch den Sportwart festgelegt;
- nach Bestätigung der Teilnahme und Mitteilung der Spielansetzungen durch den Sportwart werden diesem binnen einer Frist von vier Wochen die mit den Spielpartnern abgesprochenen Heim- und Auswärtsspieltermine mitgeteilt;
- die Nachmeldegebühr in Höhe von € 10,00 wird bis zum 15.12. überwiesen;
- die nicht angesetzten Spiele werden mit 0 Wertungs- und 0:1 Korbpunkten gegen die nachgemeldete Mannschaft gewertet.
(Vgl. Punkt 2.4 UBOS-SO)